Häufig gestellte Fragen und Antworten. BESONDERHEITEN DER GENO50 ENERGIESPAREN GENOSSENSCHAFT – INFORMATIONEN GENOSSENSCHAFT – MITGLIEDER GENOSSENSCHAFT – VORTEILE GENOSSENSCHAFT – WAS IST DAS? GESCHÄFTSANTEILE HAUSORDNUNG HAUSTIERE HEIZEN UND LÜFTEN KONTAKT ZUR GENO50 KÜNDIGUNG DER WOHNUNG MIETSICHERHEIT / KAUTION MÜLL UND MÜLLTRENNUNG MULTIMEDIA UND FERNSEHEN NOTFALL RAT UND HILFE REPARATURSERVICE SATZUNG DER GENOSSENSCHAFT SEPA SPAREINRICHTUNG VERMITTLUNSPROVISION / COURTAGE VERTRETER UND VERTRETERWAHL WIE BEKOMME ICH EINE WOHNUNG? ZAHLUNG DER MIETE ZAHLUNGSSCHWIERIGKEITEN UMZUGSPLANER BESONDERHEITEN DER GENO50 Schon die Spareinrichtung macht die GENO50 besonders. Nur knapp 50 von der Deutschen Bundesbank zugelassene Spareinrichtungen von Wohnungsgenossenschaften gibt es in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Auch die Unternehmensform der Genossenschaft ist in Wiesbaden ein Alleinstellungsmerkmal der GENO50, denn heute ist die sie die einzige Wohnungsgenossenschaft in Wiesbaden und bietet ihrem Satzungszweck entsprechend ihren Mitgliedern „eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung“. Gerade in Wiesbaden mit seinem überdurchschnittlichen Mietniveau ist die GENO50 Garant für bezahlbare und spekulationssichere Wohnungen. Es gibt keine renditeorientierten Kapitaleigner, die Gewinne abziehen könnten. Alle Überschüsse, die nicht als Dividende an die Mitglieder ausgeschüttet werden, bleiben in der Genossenschaft und werden reinvestiert. ENERGIESPAREN Das beste Mittel gegen die rapide steigenden Energiepreise und zur Verringerung der Umweltbelastungen durch die Energieerzeugung ist das Einsparen von Energie. Der größte Teil der in einer Wohnung verbrauchten Energie wird für die Heizung und das warme Wasser benötigt. Sparen lässt sich hier durch die Verringerung des Warmwasserverbrauchs und das Absenken der Temperatur in den einzelnen Räumen sowie richtiges Heizen und Lüften. Tipps hierzu finden Sie unter dem Punkt „Richtig Lüften“. Auch für das Stromsparen gibt es viele Möglichkeiten. Insbesondere die Großverbraucher im Haushalt wie Waschmaschinen und Wäschetrockner haben in der Regel noch ein Sparpotential. Auch der Austausch von Glühlampen gegen Energiesparlampen und LED bringt eine zwar bescheidene aber langfristige Stromersparnis. Beratung hierzu erhalten Sie auf den Internetseiten Ihres Energieversorgers oder auch von unseren Mitarbeitern. GENOSSENSCHAFT – INFORMATIONEN Informationen zu unserer Genossenschaft und Genossenschaften im Allgemeinen finden Sie in unserem Genossenschaftsflyer, den Sie hier als PDF-Datei downloaden können. GENOSSENSCHAFT – MITGLIEDER Die Genossenschaft besteht aus ihren Mitgliedern und gehört ihren Mitgliedern. Die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft wird durch den Erwerb mindestens eines Geschäftsanteils von 160,- EUR begründet. Die Zeichnung weiterer Anteile ist möglich und für die Nutzung unserer Wohnungen verpflichtend. GENOSSENSCHAFT – VORTEILE Die Genossenschaft besteht aus ihren Mitgliedern, gehört ihren Mitgliedern und wirkt für ihre Mitglieder. Das hat viele Vorteile für den einzelnen und für die Gemeinschaft der Mitglieder. Informationen zu unserer Genossenschaft und Genossenschaften im Allgemeinen sowie den Unterschieden zu anderen Rechtsformen finden Sie in unserem Genossenschaftsflyer, den Sie hier als PDF-Datei downloaden können. GENOSSENSCHAFT – WAS IST DAS? Informationen zu unserer Genossenschaft und Genossenschaften im Allgemeinen finden Sie in unserem Genossenschaftsflyer, den Sie hier als PDF-Datei downladen können. GESCHÄFTSANTEILE Ein Geschäftsanteil unserer Genossenschaft beträgt 160,- EUR. Die Zeichnung weiterer Anteile ist möglich und für die Nutzung unserer Wohnungen verpflichtend. Geschäftsanteile können entsprechend den Regelungen unserer Satzung gekündigt werden und werden nach Ablauf der Kündigungsfrist zum Nennwert zurückgezahlt. In der Regel abhängig von den Beschlüssen der Vertreterversammlung zahlt unsere Genossenschaft eine jährliche Dividende von 4% auf die Geschäftsanteile. HAUSORDNUNG Das Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus erfordert gegenseitiges Verständnis, Rücksichtnahme und Toleranz. Dies sind Tugenden der einzelnen Bewohner, die individuell unterschiedlich stark ausgeprägt sind und empfunden werden. Die Grundregeln des Zusammenlebens der Hausgemeinschaft und der gemeinsamen Nutzung des Hauses werden von uns in einer Hausordnung zusammengefasst. Sie ist Teil des Mietvertrages und dementsprechend verbindlich für alle Mieter. Geregelt werden darin grundsätzliche Dinge wie Sicherheit, Sauberkeit und Ruhezeiten im Haus, den Gemeinschaftseinrichtungen und den Außenanlagen. Gute und funktionierende Hausgemeinschaften sind jedoch einfacher, schöner und besser als jede Regelung durch die Hausordnung. HAUSTIERE Selbstverständlich haben wir nichts gegen die Haltung von Haustieren im Rahmen der mietvertraglichen Regelungen einzuwenden. Da Haustiere jedoch häufig Grund von Beschwerden der Mitbewohner sind, sprechen Sie im Zweifel bitte vor der Anschaffung von Haustieren mit uns. Soweit es sich nicht um Kleintiere wie z.B. Hamster, kleine Vögel oder Fische in kleinen Aquarien handelt, muß die Haltung von Haustieren vor der Anschaffung von uns genehmigt werden. Dazu ist ein formloser schriftlicher Antrag mit Angabe von Tierart, Rasse, Alter, Größe etc. notwendig. Auch ein Foto kann zur Klärung beitragen. HEIZEN UND LÜFTEN Ein häufig auftretendes Wohnproblem ist eine zu hohe Feuchtigkeit und die dadurch verursachte Bildung von Schimmelpilz an Wänden, in Fensterbereichen oder hinter Möbeln. Besonders falsch verstandenes Energiespardenken wie zu starkes Absenken der Heiztemperaturen und zu seltenes Lüften sind Ursachen für Feuchtigkeit und Schimmelbildung. Ursache dafür ist die physikalische Eigenschaft der Luft, bei hohen Temperaturen mehr Feuchtigkeit speichern zu können als bei niedrigen Temperaturen. Viele Mieter machen den Fehler, bei Abwesenheit die Heizung abzudrehen und bei Ankunft dann auf hohe Heizleistung aufzudrehen. Damit wird zwar schnell die Luft in den Räumen erwärmt, doch die während des Tages und in der Nacht abgekühlten Wände, können so keine Wärme speichern und brauchen sehr lange, um erneut warm zu werden. Kalte Wände führen aber dazu, dass sich die in der Luft befindliche Feuchtigkeit dort niederschlägt und zu Feuchtigkeitsschäden führen kann. Das kurzfristige Heizen mit hoher Leistung ist wegen des starken Energieverbrauchs auch sehr unwirtschaftlich. Wände sind nur dann in der Lage, Wärme zu speichern, wenn eine gleichmäßige und dauerhafte Beheizung mit geringer Heizleistung vorgenommen wird. Dadurch können Sie sogar Energie sparen und Ihre Heizkosten senken. Auch permanentes Lüften der Wohnung durch gekippte Fenster ist unvorteilhaft. Stoßlüften bei weit geöffnetem Fenster ist wesentlich effektiver, denn dadurch kühlen die Wände nicht so stark aus und es kommt eine genügende Menge frische Luft herein. Bei Fragen zum Thema Heizen und Lüften stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. KONTAKT ZUR GENO50 Unsere Geschäftsstelle finden Sie im Klagenfurter Ring 84a 65187 Wiesbaden Fon 0611-99071-0 Fax 0611-99071-71 info@geno50.de Unsere ausführlichen Kontaktdaten mit Öffnungszeiten finden Sie im Internet unter geno50.de/kontakt.htm sowie auf den einzelnen Seiten unserer Internet-Präsenz. KÜNDIGUNG DER WOHNUNG Wir schließen mit unseren Mietern und Mitgliedern in der Regel einen Dauernutzungsvertrag, der bei vertragsgemäßem Verhalten des Mieters und Mitglieds von uns nicht gekündigt werden kann. Unseren Mitgliedern ist ihre Wohnung also langfristig sicher. Wenn Sie selbst als unser Mieter Ihren Dauernutzungsvertrag/Mietvertrag kündigen möchten, sehen Sie bitte in Ihrem individuellen Vertrag nach. Eine Kündigung ist grundsätzlich nur schriftlich möglich und muss von allen Mietern unterschrieben sein. Die Kündigungsfrist beträgt für den Mieter in der Regel 3 Monate. MIETSICHERHEIT / KAUTION Normalerweise vermieten wir unsere Wohnungen ohne Mietsicherheit oder Kaution. Um eine unserer Wohnungen mieten zu können, ist jedoch die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft notwendig. Je nach Wohnungsgröße ist bei der Anmietung einer Wohnung die Zeichnung weiterer vier bis neun Genossenschaftsanteile notwendig. MÜLL UND MÜLLTRENNUNG Das Thema Müll ist ein wichtiges und kostspieliges Thema und verdient entsprechende Beachtung. Erster und wichtigster Faktor ist die Mülltrennung entsprechend den Vorschriften der Müllentsorger, da nur eine ordentliche und gewissenhafte Sortierung des Mülls in Papier, Glas, Verpackungen und Restmüll zur Kostenreduzierung führen kann. Bei Fragen zur Mülltrennung und –sortierung empfehlen wir die Broschüre „Abfalltrennung“ die Sie ebenso wie den aktuellen Abfallkalender auf der Internetseite der Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden finden. Dort finden Sie auch Informationen zur neuen Wertstofftonne. Sperrmüll ist immer wieder Anlass für Beschwerden und Ärger, dabei ist alles so einfach. Die Entsorgungsbetriebe holen bis zu viermal jährlich Sperrmüll kostenlos ab. Einzige Notwendigkeit ist die Vereinbarung eines Abholtermins unter der Telefonnummer 0611-319 700 oder online. Dort erfahren Sie, wann der Sperrmüll abgeholt wird. Wichtig ist auch, dass der Sperrmüll erst unmittelbar vor der Abholung, also frühestens am Vorabend vor das Haus gestellt wird. MULTIMEDIA UND FERNSEHEN Der überwiegende Teil der GENO50-Wohnungen ist auf dem neuesten Stand der Multimedia-Technik und ermöglichen das sogenannte Triple-Play, also Fernsehen, Telefonie und schnelles Internet aus der Antennendose. Der Fernsehempfang mit einer Auswahl von über 40 Sendern ist in allen an unser Hochgeschwindigkeitsnetz angeschlossenen Wohnungen standardmäßig möglich. Zusätzlich attraktive Angebote für weitere digitale Programmpakete und fremdsprachliche Angebote sowie Telefon- und Internetflatrates erhalten Sie auf Wunsch von unserem Servicepartner PŸUR, den Sie rund um die Uhr unter der Servicehotline 0800-2200 333 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz) erreichen können. NOTFALL Bei einem Notfall in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus wie Rohrbruch, Heizungsausfall, Elektrostörungen, Abflussverstopfungen etc. hilft Ihnen gern unser Reparaturservice unter der Telefonnummer 0611-99071-50 weiter. Außerhalb unserer Dienstzeiten rufen Sie bitte einen unserer Vertragshandwerker an, deren Telefonnummern sie dem Aushang in Ihrem Treppenhaus entnehmen können. Bei Problemen mit dem Fernseh- und Rundfunkempfang hilft Ihnen die Hotline unseres Servicepartners PŸUR weiter: 0800-2200 333 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz) Bei Störungen oder Ausfällen der in allen unseren Wohnungen installierten Rauchmelder rufen Sie bitte die Firma ISTA unter 0180-5 101 501 an. (14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz) RAT UND HILFE Soweit möglich, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter bei Problemen und Konflikten mit Rat und Hilfe zur Verfügung. Haben Sie aber bitte Verständnis dafür, dass wir uns hier auf unseren Kompetenzbereich Haus und Wohnung beschränken müssen. REPARATURSERVICE Bei Problemen mit der Technik Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses oder wenn Sie einen Handwerker brauchen, hilft Ihnen gern unser Reparaturservice unter der Telefonnummer 0611-99071-50 weiter. Bei einem Notfall außerhalb unserer Dienstzeiten rufen Sie bitte einen unserer Vertragshandwerker an, deren Telefonnummern sie dem Aushang in Ihrem Treppenhaus entnehmen können. SATZUNG DER GENOSSENSCHAFT Unter dem Dach des Genossenschaftsgesetzes ist die Satzung sozusagen die Verfassung der Genossenschaft. Sie regelt Zweck, Aufgaben, Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Genossenschaft und ihrer Mitglieder. Weiterhin legt sie den Aufgaben- und Verantwortungsbereich von Vertreterversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand fest. Unsere aktuelle Satzung finden Sie hier als PDF-Datei zum downloaden. SEPA SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area, zu deutsch: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dieser besteht aus den 27 EU-Staaten, den weiteren EWR-Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz und Monaco. Im SEPA-Raum werden seit dem 1.2.2014 europaweit standardisierte Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften) angeboten. Nähere Einzelheiten finden Sie bei der Deutschen Bundesbank unter: https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/serviceangebot/sepa SPAREINRICHTUNG Unsere Spareinrichtung ist sozusagen eine eigene Sparkasse für unsere Mitglieder. Das Sparen bei der GENO50 hat Tradition seit dem Jahr 1958. Über 1.300 Mitglieder und deren Angehörige sind schon Sparer bei unserer Genossenschaft und haben uns mehr als 22 Millionen EURO Sparguthaben anvertraut. Sparen können bei der GENO50 alle Mitglieder der Genossenschaft und ihre Angehörigen im Sinne von § 15 der Abgabenordnung. Das sind z.B. Ehegatten, Verlobte, Geschwister und deren Kinder. Weitere Informationen und unsere aktuellen Sparzinsangebote finden Sie hier. VERMITTLUNSPROVISION / COURTAGE Wir sind Eigentümer und Vermieter unserer eigenen Wohnungen, eine Vermittlungsprovision oder Courtage fällt bei uns nicht an. VERTRETER UND VERTRETERWAHL Unsere Genossenschaft funktioniert nach demokratischen Regeln, die in unserer Satzung detailliert geregelt sind. Um auch bei großen Genossenschaften mit mehr als 6.100 Mitgliedern eine praxisnahe Abwicklung der Basisdemokratie zu ermöglichen, gibt es die sogenannten Vertreter. Sie werden von allen Mitgliedern bezirksweise für fünf Jahre gewählt und bilden die Vertreterversammlung als oberstes Organ der Genossenschaft. Die normalerweise ein- bis zweimal pro Jahr tagende Vertreterversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates, die den Vorstand bestellen. Weiterhin entscheidet die Vertreterversammlung z.B. auch über die Verwendung des Gewinns der Genossenschaft und die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand. Wichtig ist, daß sich für dieses wichtige aber nicht sehr zeitaufwendige Amt genügend Kandidaten bei den alle fünf Jahre stattfindenden Vertreterwahlen aufstellen lassen. WIE BEKOMME ICH EINE WOHNUNG? Bei Ihrer Wohnungssuche in Wiesbaden helfen wir Ihnen gern. Bitte besuchen Sie unsere Wohnungsangebote im Internet unter www.geno50.de/angebote.htm oder nutzen Sie unsere Mietinteressenten-Seite. ZAHLUNG DER MIETE Für die Zahlung der Miete erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung, so dass wir die fälligen Mieten am Monatsanfang direkt von Ihrem Bankkonto per SEPA-Lastschrift einziehen können. ZAHLUNGSSCHWIERIGKEITEN Wenn Sie Ihre Miete nicht pünktlich zahlen können oder grundlegende finanzielle Schwierigkeiten entstanden sind, wenden Sie sich bitte sofort an unsere Mitarbeiter. Wir werden versuchen, Ihnen diskret und schnell zu helfen. Bitte warten Sie nicht bis Sie Mahnungen oder Mahnbescheide von uns erhalten. Oftmals sind die Rückstände dann schon für eine schnelle Hilfe zu hoch. UMZUGSPLANER Einen auf ihren speziellen Umzugstermin einstellbaren Umzugsplaner finden Sie z.B. unter www.umziehen.de. Weitere Umzugsplaner und Checklisten finden Sie auch in den App-Stores der Smartphone-Anbieter.
T 0 611-990 71-0 F 0 611-990 71-71
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