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ÖFFNUNGSZEITEN
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einen Termin
GEMEINNÜTZIGE BAU- UND SIEDLUNGS-
GENOSSENSCHAFT WIESBADEN 1950 EG
KLAGENFURTER RING 84 A
65187 WIESBADEN
UMZUGSPLANER
Einen auf ihren speziellen
Umzugstermin einstellbaren
Umzugsplaner finden Sie z.B. unter
www.umziehen.de. Weitere
Umzugsplaner und Checklisten finden
Sie auch in den App-Stores der
Smartphone-Anbieter.
ZAHLUNGSSCHWIERIGKEITEN
Wenn Sie Ihre Miete nicht pünktlich
zahlen können oder grundlegende
finanzielle Schwierigkeiten entstanden
sind, wenden Sie sich bitte sofort an
unsere Mitarbeiter. Wir werden
versuchen, Ihnen diskret und schnell zu
helfen. Bitte warten Sie nicht bis Sie
Mahnungen oder Mahnbescheide von
uns erhalten. Oftmals sind die
Rückstände dann schon für eine
schnelle Hilfe zu hoch.
ZAHLUNG DER MIETE
Für die Zahlung der Miete erteilen Sie
uns eine Einzugsermächtigung, so dass
wir die fälligen Mieten am
Monatsanfang direkt von Ihrem
Bankkonto per SEPA-Lastschrift
einziehen können.
VERTRETER UND VERTRETERWAHL
Unsere Genossenschaft funktioniert
nach demokratischen Regeln, die in
unserer Satzung detailliert geregelt
sind. Um auch bei großen
Genossenschaften mit mehr als 5.000
Mitgliedern eine praxisnahe Abwicklung
der Basisdemokratie zu ermöglichen,
gibt es die sogenannten Vertreter. Sie
werden von allen Mitgliedern
bezirksweise für fünf Jahre gewählt und
bilden die Vertreterversammlung als
oberstes Organ der Genossenschaft.
Die normalerweise ein- bis zweimal pro
Jahr tagende Vertreterversammlung
wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates,
die den Vorstand bestellen. Weiterhin
entscheidet die Vertreterversammlung
z.B. auch über die Verwendung des
Gewinns der Genossenschaft und die
Entlastung von Aufsichtsrat und
Vorstand.
Wichtig ist, daß sich für dieses wichtige
aber nicht sehr zeitaufwendige Amt
genügend Kandidaten bei den alle fünf
Jahre stattfindenden Vertreterwahlen
aufstellen lassen.
VERMITTLUNSPROVISION /
COURTAGE
Wir sind Eigentümer und Vermieter
unserer eigenen Wohnungen, eine
Vermittlungsprovision oder Courtage
fällt bei uns nicht an.
SPAREINRICHTUNG
Unsere Spareinrichtung ist sozusagen
eine eigene Sparkasse für unsere
Mitglieder. Das Sparen bei der GENO50
hat Tradition seit dem Jahr 1958. Über
1.300 Mitglieder und deren Angehörige
sind schon Sparer bei unserer
Genossenschaft und haben uns mehr
als 22 Millionen EURO Sparguthaben
anvertraut. Sparen können bei der
GENO50 alle Mitglieder der
Genossenschaft und ihre Angehörigen
im Sinne von § 15 der Abgabenordnung.
Das sind z.B. Ehegatten, Verlobte,
Geschwister und deren Kinder.
Weitere Informationen und unsere
aktuellen Sparzinsangebote finden Sie
hier.
SEPA
SEPA ist die Abkürzung für Single Euro
Payments Area, zu deutsch:
Einheitlicher Euro-
Zahlungsverkehrsraum. Dieser besteht
aus den 27 EU-Staaten, den weiteren
EWR-Ländern Island, Liechtenstein und
Norwegen sowie der Schweiz und
Monaco. Im SEPA-Raum werden seit
dem 1.2.2014 europaweit
standardisierte Verfahren für den
bargeldlosen Zahlungsverkehr
(Überweisungen, Lastschriften)
angeboten.
Nähere Einzelheiten finden Sie bei der
Deutschen Bundesbank unter:
https://www.bundesbank.de/de/aufgab
en/unbarer-
zahlungsverkehr/serviceangebot/sepa
SATZUNG DER GENOSSENSCHAFT
Unter dem Dach des
Genossenschaftsgesetzes ist die
Satzung sozusagen die Verfassung der
Genossenschaft. Sie regelt Zweck,
Aufgaben, Rechte, Pflichten und
Verantwortlichkeiten der
Genossenschaft und ihrer Mitglieder.
Weiterhin legt sie den Aufgaben- und
Verantwortungsbereich von
Vertreterversammlung, Aufsichtsrat
und Vorstand fest.
Unsere aktuelle Satzung finden Sie hier
als PDF-Datei zum downloaden.
REPARATURSERVICE
Bei Problemen mit der Technik Ihrer
Wohnung oder Ihres Hauses oder wenn
Sie einen Handwerker brauchen, hilft
Ihnen gern unser Reparaturservice
unter der Telefonnummer 0611-99071-
50 weiter. Bei einem Notfall außerhalb
unserer Dienstzeiten rufen Sie bitte
einen unserer Vertragshandwerker an,
deren Telefonnummern sie dem
Aushang in Ihrem Treppenhaus
entnehmen können.
RAT UND HILFE
Soweit möglich, stehen Ihnen unsere
Mitarbeiter bei Problemen und
Konflikten mit Rat und Hilfe zur
Verfügung. Haben Sie aber bitte
Verständnis dafür, dass wir uns hier auf
unseren Kompetenzbereich Haus und
Wohnung beschränken müssen.
NOTFALL
Bei einem Notfall in Ihrer Wohnung
oder Ihrem Haus wie Rohrbruch,
Heizungsausfall, Elektrostörungen,
Abflussverstopfungen etc. hilft Ihnen
gern unser Reparaturservice unter der
Telefonnummer 0611-99071-50 weiter.
Außerhalb unserer Dienstzeiten rufen
Sie bitte einen unserer
Vertragshandwerker an, deren
Telefonnummern sie dem Aushang in
Ihrem Treppenhaus entnehmen
können.
Bei Problemen mit dem Fernseh- und
Rundfunkempfang hilft Ihnen die
Hotline unseres Servicepartners PŸUR
weiter: 0800-2200 333 (kostenlos aus
dem deutschen Festnetz)
Bei Störungen oder Ausfällen der in
allen unseren Wohnungen installierten
Rauchmelder rufen Sie bitte die Firma
ISTA unter 0180-5 101 501 an. (14 Cent
pro Minute aus dem deutschen
Festnetz)
MULTIMEDIA UND FERNSEHEN
Der überwiegende Teil der GENO50-
Wohnungen ist auf dem neuesten
Stand der Multimedia-Technik und
ermöglichen das sogenannte Triple-
Play, also Fernsehen, Telefonie und
schnelles Internet aus der
Antennendose. Der Fernsehempfang
mit einer Auswahl von über 40 Sendern
ist in allen an unser
Hochgeschwindigkeitsnetz
angeschlossenen Wohnungen
standardmäßig möglich. Zusätzlich
attraktive Angebote für weitere digitale
Programmpakete und fremdsprachliche
Angebote sowie Telefon- und
Internetflatrates erhalten Sie auf
Wunsch von unserem Servicepartner
PŸUR, den Sie rund um die Uhr unter
der Servicehotline 0800-2200 333
(kostenlos aus dem deutschen
Festnetz) erreichen können.
MÜLL UND MÜLLTRENNUNG
Das Thema Müll ist ein wichtiges und
kostspieliges Thema und verdient
entsprechende Beachtung.
Erster und wichtigster Faktor ist die
Mülltrennung entsprechend den
Vorschriften der Müllentsorger, da nur
eine ordentliche und gewissenhafte
Sortierung des Mülls in Papier, Glas,
Verpackungen und Restmüll zur
Kostenreduzierung führen kann. Bei
Fragen zur Mülltrennung und
–sortierung empfehlen wir die
Broschüre „Abfalltrennung“ die Sie
ebenso wie den aktuellen Abfallkalender
auf der Internetseite der
Entsorgungsbetriebe der
Landeshauptstadt Wiesbaden finden.
Dort finden Sie auch Informationen zur
neuen Wertstofftonne.
Sperrmüll ist immer wieder Anlass für
Beschwerden und Ärger, dabei ist alles
so einfach. Die Entsorgungsbetriebe
holen bis zu viermal jährlich Sperrmüll
kostenlos ab. Einzige Notwendigkeit ist
die Vereinbarung eines Abholtermins
unter der Telefonnummer 0611-319 700
oder online. Dort erfahren Sie, wann
der Sperrmüll abgeholt wird. Wichtig ist
auch, dass der Sperrmüll erst
unmittelbar vor der Abholung, also
frühestens am Vorabend vor das Haus
gestellt wird.
MIETSICHERHEIT / KAUTION
Normalerweise vermieten wir unsere
Wohnungen ohne Mietsicherheit oder
Kaution. Um eine unserer Wohnungen
mieten zu können, ist jedoch die
Mitgliedschaft in unserer
Genossenschaft notwendig. Je nach
Wohnungsgröße ist bei der Anmietung
einer Wohnung die Zeichnung weiterer
vier bis neun Genossenschaftsanteile
notwendig.
KÜNDIGUNG DER WOHNUNG
Wir schließen mit unseren Mietern und
Mitgliedern in der Regel einen
Dauernutzungsvertrag, der bei
vertragsgemäßem Verhalten des
Mieters und Mitglieds von uns nicht
gekündigt werden kann. Unseren
Mitgliedern ist ihre Wohnung also
langfristig sicher.
Wenn Sie selbst als unser Mieter Ihren
Dauernutzungsvertrag/Mietvertrag
kündigen möchten, sehen Sie bitte in
Ihrem individuellen Vertrag nach. Eine
Kündigung ist grundsätzlich nur
schriftlich möglich und muss von allen
Mietern unterschrieben sein. Die
Kündigungsfrist beträgt für den Mieter
in der Regel 3 Monate.
KONTAKT ZUR GENO50
Unsere Geschäftsstelle finden Sie im
Klagenfurter Ring 84a
65187 Wiesbaden
Fon 0611-99071-0
Fax 0611-99071-71
info@geno50.de
Unsere ausführlichen Kontaktdaten mit
Öffnungszeiten finden Sie im Internet
unter geno50.de/kontakt.htm sowie auf
den einzelnen Seiten unserer Internet-
Präsenz.
HEIZEN UND LÜFTEN
Ein häufig auftretendes Wohnproblem
ist eine zu hohe Feuchtigkeit und die
dadurch verursachte Bildung von
Schimmelpilz an Wänden, in
Fensterbereichen oder hinter Möbeln.
Besonders falsch verstandenes
Energiespardenken wie zu starkes
Absenken der Heiztemperaturen und zu
seltenes Lüften sind Ursachen für
Feuchtigkeit und Schimmelbildung.
Ursache dafür ist die physikalische
Eigenschaft der Luft, bei hohen
Temperaturen mehr Feuchtigkeit
speichern zu können als bei niedrigen
Temperaturen.
Viele Mieter machen den Fehler, bei
Abwesenheit die Heizung abzudrehen
und bei Ankunft dann auf hohe
Heizleistung aufzudrehen. Damit wird
zwar schnell die Luft in den Räumen
erwärmt, doch die während des Tages
und in der Nacht abgekühlten Wände,
können so keine Wärme speichern und
brauchen sehr lange, um erneut warm
zu werden. Kalte Wände führen aber
dazu, dass sich die in der Luft
befindliche Feuchtigkeit dort
niederschlägt und zu
Feuchtigkeitsschäden führen kann. Das
kurzfristige Heizen mit hoher Leistung
ist wegen des starken
Energieverbrauchs auch sehr
unwirtschaftlich. Wände sind nur dann
in der Lage, Wärme zu speichern, wenn
eine gleichmäßige und dauerhafte
Beheizung mit geringer Heizleistung
vorgenommen wird. Dadurch können
Sie sogar Energie sparen und Ihre
Heizkosten senken.
Auch permanentes Lüften der
Wohnung durch gekippte Fenster ist
unvorteilhaft. Stoßlüften bei weit
geöffnetem Fenster ist wesentlich
effektiver, denn dadurch kühlen die
Wände nicht so stark aus und es
kommt eine genügende Menge frische
Luft herein.
Bei Fragen zum Thema Heizen und
Lüften stehen wir Ihnen gern zur
Verfügung.
HAUSTIERE
Selbstverständlich haben wir nichts
gegen die Haltung von Haustieren im
Rahmen der mietvertraglichen
Regelungen einzuwenden. Da
Haustiere jedoch häufig Grund von
Beschwerden der Mitbewohner sind,
sprechen Sie im Zweifel bitte vor der
Anschaffung von Haustieren mit uns.
Soweit es sich nicht um Kleintiere wie
z.B. Hamster, kleine Vögel oder Fische
in kleinen Aquarien handelt, muß die
Haltung von Haustieren vor der
Anschaffung von uns genehmigt
werden. Dazu ist ein formloser
schriftlicher Antrag mit Angabe von
Tierart, Rasse, Alter, Größe etc.
notwendig. Auch ein Foto kann zur
Klärung beitragen.
HAUSORDNUNG
Das Zusammenleben in einem
Mehrfamilienhaus erfordert
gegenseitiges Verständnis,
Rücksichtnahme und Toleranz. Dies
sind Tugenden der einzelnen
Bewohner, die individuell
unterschiedlich stark ausgeprägt sind
und empfunden werden. Die
Grundregeln des Zusammenlebens der
Hausgemeinschaft und der
gemeinsamen Nutzung des Hauses
werden von uns in einer Hausordnung
zusammengefasst. Sie ist Teil des
Mietvertrages und dementsprechend
verbindlich für alle Mieter. Geregelt
werden darin grundsätzliche Dinge wie
Sicherheit, Sauberkeit und Ruhezeiten
im Haus, den
Gemeinschaftseinrichtungen und den
Außenanlagen. Gute und
funktionierende Hausgemeinschaften
sind jedoch einfacher, schöner und
besser als jede Regelung durch die
Hausordnung.
GESCHÄFTSANTEILE
Ein Geschäftsanteil unserer
Genossenschaft beträgt 160,- EUR. Die
Zeichnung weiterer Anteile ist möglich
und für die Nutzung unserer
Wohnungen verpflichtend.
Geschäftsanteile können entsprechend
den Regelungen unserer Satzung
gekündigt werden und werden nach
Ablauf der Kündigungsfrist zum
Nennwert zurückgezahlt. In der Regel
abhängig von den Beschlüssen der
Vertreterversammlung zahlt unsere
Genossenschaft eine jährliche
Dividende von 4% auf die
Geschäftsanteile.
GENOSSENSCHAFT –
VORTEILE
Die Genossenschaft besteht aus ihren
Mitgliedern, gehört ihren Mitgliedern
und wirkt für ihre Mitglieder. Das hat
viele Vorteile für den einzelnen und für
die Gemeinschaft der Mitglieder.
Informationen zu unserer
Genossenschaft und Genossenschaften
im Allgemeinen sowie den
Unterschieden zu anderen
Rechtsformen finden Sie in unserem
Genossenschaftsflyer, den Sie hier als
PDF-Datei downloaden können.
GENOSSENSCHAFT –
MITGLIEDER
Die Genossenschaft besteht aus ihren
Mitgliedern und gehört ihren
Mitgliedern. Die Mitgliedschaft in
unserer Genossenschaft wird durch den
Erwerb mindestens eines
Geschäftsanteils von 160,- EUR
begründet. Die Zeichnung weiterer
Anteile ist möglich und für die Nutzung
unserer Wohnungen verpflichtend.
ENERGIESPAREN
Das beste Mittel gegen die rapide
steigenden Energiepreise und zur
Verringerung der Umweltbelastungen
durch die Energieerzeugung ist das
Einsparen von Energie.
Der größte Teil der in einer Wohnung
verbrauchten Energie wird für die
Heizung und das warme Wasser
benötigt. Sparen lässt sich hier durch
die Verringerung des
Warmwasserverbrauchs und das
Absenken der Temperatur in den
einzelnen Räumen sowie richtiges
Heizen und Lüften. Tipps hierzu finden
Sie unter dem Punkt „Richtig Lüften“.
Auch für das Stromsparen gibt es viele
Möglichkeiten. Insbesondere die
Großverbraucher im Haushalt wie
Waschmaschinen und Wäschetrockner
haben in der Regel noch ein
Sparpotential. Auch der Austausch von
Glühlampen gegen Energiesparlampen
und LED bringt eine zwar bescheidene
aber langfristige Stromersparnis.
Beratung hierzu erhalten Sie auf den
Internetseiten Ihres Energieversorgers
oder auch von unseren Mitarbeitern.
BESONDERHEITEN DER GENO50
Schon die Spareinrichtung macht die
GENO50 besonders. Nur knapp 50 von
der Deutschen Bundesbank
zugelassene Spareinrichtungen von
Wohnungsgenossenschaften gibt es in
der gesamten Bundesrepublik
Deutschland.
Auch die Unternehmensform der
Genossenschaft ist in Wiesbaden ein
Alleinstellungsmerkmal der GENO50,
denn heute ist die sie die einzige
Wohnungsgenossenschaft in
Wiesbaden und bietet ihrem
Satzungszweck entsprechend ihren
Mitgliedern „eine gute, sichere und
sozial verantwortbare
Wohnungsversorgung“. Gerade in
Wiesbaden mit seinem
überdurchschnittlichen Mietniveau ist
die GENO50 Garant für bezahlbare und
spekulationssichere Wohnungen. Es
gibt keine renditeorientierten
Kapitaleigner, die Gewinne abziehen
könnten. Alle Überschüsse, die nicht als
Dividende an die Mitglieder
ausgeschüttet werden, bleiben in der
Genossenschaft und werden
reinvestiert.