Die Spareinrichtung für die Mitglieder
und das Sparen bei der GENO50 hat
Tradition seit dem Jahr 1958. Über 1.300
Mitglieder und deren Angehörige sind
schon Sparer bei unserer Genossenschaft
und haben uns mehr als 22 Millionen
EURO anvertraut.
Sparen können bei der GENO50 alle
Mitglieder der Genossenschaft und ihre
Angehörigen im Sinne von §15 der Abga-
benordnung. Das sind z.B. Ehegatten,
Verlobte, Geschwister und deren Kinder.
Kerngedanke unserer Spareinrichtung ist
der mehrfache Nutzen aller Spareinlagen
bei unserer Wohnungsgenossenschaft:
Sparen ohne Umleitung heißt: Die Spar-
einlagen fliessen direkt in den Woh-
nungsbestand der GENO50 und helfen
bei der Finanzierung von Modernisie-
rungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
der Wohnungen und Gebäude. Die
Zinsen werden direkt an die Mitglieder
gezahlt.
Der Umweg entfällt: > Sparer legt Geld
bei der Bank an > GENO50 leiht sich das
Geld für Investitionen in den Wohnungs-
bestand zu einem höheren Zinssatz bei
der Bank > die Zinsen werden an die
Bank gezahlt, der Zinsaufschlag bleibt als
Gewinn bei der Bank.
Bei uns wird der Zinsaufschlag direkt an
die Sparer weitergegeben. Also liegen die
attraktiven Zinssätze für unsere Geldan-
lagen in der Regel über denen der örtli-
chen Kreditinstitute.
Eine günstige Finanzierung von Moderni-
sierungs- und Instandhaltungsmaßnah-
men führt zu günstigeren Mieten für
unsere Mitglieder.
Für den Sparer bedeutet das eine opti-
male Kombination von Sicherheit und
Rendite. Zusätzlich gibt es das gute
Gefühl, mit dem angelegten Geld garan-
tiert nur ethisch und ökologisch sinnvolle
Investitionen im genossenschaftlichen
Wiesbadener Wohnungsbau zu
unterstützen.
Damals wie heute lauten die
Grundsätze unsere
Spareinrichtung:
> Gute Konditionen für alle:
keine Tricks, keine
Sternchen, keine
Lockangebote für neue
Kunden, keine Sommer-,
Winter- oder Osterzinsen
> keine Mindest- oder
Höchstbeträge
> einfache Produkte mit
persönlicher Beratung
> Sicherheit der Einlagen
durch unseren
Immobilienbestand
Weitere Infos zu Geldanlagen bei der
GENO50 erhalten Sie unter
TEL
0 611-990 71-0
FAX
0 611-990 71-71
ÖFFNUNGSZEITEN
MO – FR
9
–
12 UHR
MO – DO
13
–
16 UHR
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GEMEINNÜTZIGE BAU- UND SIEDLUNGS-
GENOSSENSCHAFT WIESBADEN 1950 EG
KLAGENFURTER RING 84 A
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