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GEMEINNÜTZIGE BAU- UND SIEDLUNGS- GENOSSENSCHAFT WIESBADEN 1950 EG KLAGENFURTER RING 84 A 65187 WIESBADEN
GENO50
WAHL ZUR VERTRETERVERSAMMLUNG Wie bereits in den Genotizen im Dezember 2023 angekündigt findet in diesem Jahr die Wahl zur Vertreterversammlung statt. Dann werden aus den Reihen unserer Mitglieder wie- der die Vertreter*innen gewählt. Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft. Die Vertreter*in- nen können zwar dem Vorstand und dem Auf- sichtsrat keine Weisungen erteilen, aber die Vertreterversammlung fasst wichtige Grundla- genbeschlüsse für die Genossenschaft. Es ist also äußerst wichtig, dass ausreichend Vertre- ter*innen gewählt werden. Wahlberechtigt sind 6.133 Mitglieder unserer Genossenschaft. Die Wahl erfolgt in der Form einer Briefwahl. Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie rechtzeitig von uns.
Der Ablauf der diesjährigen Vertreterwahl sieht wie folgt aus: 22.01.2024-05.02.2024 Für jeden Wahlbezirk wird eine Liste aller wahlberechtigten Mitglieder erstellt und in un- serer Geschäftsstelle zur Einsicht ausgelegt. 12.02.2024-23.02.2024 In dieser Zeit können alle wahlberechtigten Mitglieder Vorschläge unterbreiten, wen sie als Vertreter*in wählen möchten. Hierfür erhalten Sie von der GENO50 rechtzeitig Wahlvor- schlagsunterlagen. 08.03.2024-14.03.2024 Die eingegangenen und geprüften Wahlvor- schläge werden in der Geschäftsstelle zur Einsicht ausgelegt. 18.03.2024-05.04.2024 In dieser Zeit können Sie aus den Wahlvor- schlägen die von Ihnen gewünschten Vertre- ter*innen wählen. Die notwendigen Unterla- gen hierfür erhalten Sie rechtzeitig von uns. 13.05.2024.-27.05.2024 Nach Auszählung der Stimmen und Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlvorstand werden die Namen der gewähl- ten Vertreter*innen und Ersatzvertreter*innen, die ihre Wahl angenommen haben, in der Geschäftsstelle der Geno50 veröffentlicht.
WIR
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Der Ablauf der diesjährigen Vertreterwahl sieht wie folgt aus: 22.01.2024-05.02.2024 Für jeden Wahlbezirk wird eine Liste aller wahlberechtigten Mitglieder erstellt und in unserer Geschäftsstelle zur Einsicht ausgelegt. 12.02.2024-23.02.2024 In dieser Zeit können alle wahlberechtig- ten Mitglieder Vorschläge unterbreiten, wen sie als Vertreter*in wählen möchten. Hierfür erhalten Sie von der GENO50 rechtzeitig Wahlvorschlagsunterlagen. 08.03.2024-14.03.2024 Die eingegangenen und geprüften Wahlvorschläge werden in der Geschäftsstelle zur Einsicht ausgelegt. 18.03.2024-05.04.2024 In dieser Zeit können Sie aus den Wahlvorschlägen die von Ihnen ge- wünschten Vertreter*innen wählen. Die notwendigen Unterlagen hierfür erhalten Sie rechtzeitig von uns. 13.05.2024.-27.05.2024 Nach Auszählung der Stimmen und Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlvorstand werden die Namen der gewählten Vertreter*innen und Ersatzvertreter*innen, die ihre Wahl an- genommen haben, in der Geschäftsstelle der Geno50 veröffentlicht.
WAHL ZUR VERTRETERVERSAMMLUNG Wie bereits in den Genotizen im Dezem- ber 2023 angekündigt findet in diesem Jahr die Wahl zur Vertreterversammlung statt. Dann werden aus den Reihen unse- rer Mitglieder wieder die Vertreter*innen gewählt. Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft. Die Vertreter*innen können zwar dem Vor- stand und dem Aufsichtsrat keine Weisungen erteilen, aber die Vertreter- versammlung fasst wichtige Grundla- genbeschlüsse für die Genossenschaft. Es ist also äußerst wichtig, dass ausrei- chend Vertreter*innen gewählt werden. Wahlberechtigt sind 6.133 Mitglieder un- serer Genossenschaft. Die Wahl erfolgt in der Form einer Briefwahl. Die erforderli- chen Unterlagen erhalten Sie rechtzeitig von uns.