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GEMEINNÜTZIGE BAU- UND SIEDLUNGS-
GENOSSENSCHAFT WIESBADEN 1950 EG
KLAGENFURTER RING 84 A
65187 WIESBADEN
Aktuelles rund um
das Thema
Liebe Mieterinnen und Mieter,
aktuell werden wir fast täglich mit neuen Informatio-
nen zur Bewältigung der Energiekrise konfrontiert.
An dieser Stelle möchten wir Sie über Aktuelles zum
Thema Energie auf dem Laufenden halten.
Bitte schauen Sie hier regelmäßig vorbei, damit Sie
immer auf dem neuesten Stand sind.
Preisbremsen
für Strom, Gas
und FernwÄrme
Stand 09.01.2023
Die Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme
sind bereits beschlossen.
Danach begrenzt der Staat die Preise für die
genannten Energiearten.
Infoschreiben Preisbremsen
Tipps
zum
Energiesparen
Trotz finanzieller Entlastungen durch die Bundesre-
gierung lohnt es sich zu sparen. Zum einen wird Ihr
Geldbeutel dadurch entlastet. Denn die Kosten für
Gas und Fernwärme sind in den letzten Monaten
gestiegen und nicht alle Steigerungen werden durch
die Entlastungen aufgefangen werden.
Zum anderen hilft Energiesparen dabei, dass der in
diesem Winter knappe Rohstoff Erdgas ausreicht.
Und nicht zuletzt helfen Sie mit dem Sparen von
Energie dem Klima generell.
Dezember-
Abschlag 2022
Der Bund übernimmt die Kosten für den Dezember-
Abschlag für Gas und Wärme. Damit entlastet er
Gas- und Fernwärmekundinnen und -kunden spür-
bar, um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu
überbrücken. Was das für Sie als Mieterinnen und
Mieter der GENO50 bedeutet, erfahren Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Entlastung nur die
Mieterinnen und Mieter betrifft, deren Gas- oder
Fernwärmeverbrauch im Rahmen der jährlichen
Heizkostenabrechnung der GENO50 abgerechnet
wird. Bei Wohnungen mit Gasetagenheizung besteht
ein direkter Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Ener-
gieversorgungsunternehmen. Die Dezember-Entlas-
tung erhalten Sie dann direkt durch das Energiever-
sorgungsunternehmen.
Infoschreiben Mieter-Dezemberabschlag
Infoblatt der Bundesregierung
Hier finden Sie
aktuelle Informationen
und Neuigkeiten.
Schauen Sie
mal wieder
vorbei.
Gesetz über die
Aufteilung der
Kohlendioxidkosten
zwischen Mietern
und Vermietern
Seit dem 01.01.2023 ist das Kohlendioxidaufteilungs-
gesetz in Kraft.
Das Gesetz regelt die Aufteilung der Kohlendioxid-
kosten zwischen Mietern und Vermietern. Denn für
die Freisetzung von Kohlendioxid muss bezahlt
werden.
Die neuen Regelungen finden Anwendung für
Abrechnungszeiträume, die ab dem 01.01.2023
beginnen.